Richtlinie zur Faktenprüfung und Ethik – Markus-Haage.de


Willkommen auf meiner Website!

Mein Name ist Markus Haage. Ich bin Jahrgang 1984 und freiberuflicher Journalist als auch Publizist. Diese provisorische Web-Präsenz soll nur einen groben Überblick über meine Arbeit geben und befindet sich derzeit (Stand: Juli 2019) im Umbau. Für Fragen zwecks Zusammenarbeit kontaktieren sie mich bitte direkt via E-Mail unter markus.haage [at] gmail.com! Vielen Dank für Ihr Interesse!

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Haage


Ausgewählte Medien-Auftritte (Stand: 2014)

● März 2014: NDR „DAS!“, TV-Reportage über mein Print-Magazin
● November 2013: Journalistentag 2013
● August 2013: Bayrischer Rundfunk „Puls“, Bericht über mein Print-Magazin
● August 2013: ZDF „Hyperland“, Bericht über mein Print-Magazin
● Juli 2013: Radiointerview mit FluxFM über meine Arbeit
● Juni 2013: Interview mit Vice.com über meine Arbeit
● Dezember 2005: Interview zur Produktion von Peter Jacksons „King Kong“ von Universal Pictures


Kooperation

Als Interviewpartner stand ich schon zur Promotion mehrere Kinofilme zur Verfügung, um beispielsweise über komplexe Special Effetcs aufzuklären oder Hintergrundinformationen zu liefern. Bei Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit kontaktieren sie mich bitte formlos direkt.


Print-Magazin „Neon Zombie“

2013 gründete ich als Herausgeber und Chefredakteur das NEON ZOMBIE-Magazin, welches sich in erster Linie mit filmischer Popkultur und Filmen des Phantastischen Kinos beschäftigt. Ein Schwerpunkt stellen die großen Retrospektiven als Titelstory dar, die pro Ausgabe eine Filmreihe oder einen bedeutenden Genrefilm mit allen wichtigen Informationen aufbereitet.

Der Start des Magazins war so erfolgreich, dass es sich zeitweise auf Platz 23 der Amazon-Verkaufscharts von allen Printprodukten (inklusive Bücher und Hörbucher) befand. Mittlerweiles stellt das Magazin nicht nur eine feste Größe, sondern auch eine der führenden Stimmen im Genrebereich dar und konnte über die Jahre stetig ausgebaut werden. Der Vertrieb beschränkt sich nicht nur auf das deutschsprachige Europa. Eine feste Leserschaft hat sich auf der ganzen Welt verteilt gefunden. Von Polen und den Niederlanden über die USA und Paraguay bis nach Australien.

Für weitere Informationen besuchen sie bitte die offizielle Webpräsenz des Print-Magazins, welche bereits seit 1999 online ist: www.neon-zombie.net!

Auch in den sozialen Netzwerken ist das Magazin vertreten und erfreut sich dort über eine äußerst aktive Community aller Altersgruppen und Fans des Phantastischen Kinos. Sei es auf Facebook oder Instagram.




Eigene Filmedition

Im Rahmen des Neon Zombie-Magazins veröffentlichte ich unter dem Titel „Unglaublich Phantastische Filme!“ auch bereits eine eigene Filmedition, im Stile klassischer Comic-Cover. Die Mediabook-Reihe „Unglaublich Phantastische Filme!“ soll klassische und moderne Filme des Phantastischen, B-, Trash- und Genre-Kinos im neuen Gewand präsentieren. Hierzu gehören schlockige Perlen der Videowelle der 1980er Jahre genauso wie Schwarz/Weiß-Klassiker des B-Films oder schmissige Genreproduktionen des digitalen Zeitalters. Ein wilder Mix steht euch bevor, der Filme des Phantastischen Kinos nicht in unterschiedlichen Kollektionen trennen, sondern in einem knalligen Moshpit versammeln möchte. Horror, Fantasy, Science-Fiction! Slasher, Suspense, Endzeit! Monster, Cyborgs, Aliens! Eben „Unglaublich Phantastische Filme!“

Die Cover der Horrorfilme orientieren sich an den klassischen Comic-Covern der „Geschichten aus der Gruft“-Comics aus den 50er-Jahren. Bei anderen Genres (Fantasy, Science-Fiction) variiert dies leicht (der Stil bleibt allerdings erhalten). So ist „Eerie, Indiana“ als Fantasy-Produktion angelehnt an die klassischen Marvel-Cover der 60er-Jahre.

Die Filmedition ist im Handel erhältlich.



Eigene Dokumentation „Video-Wahnsinn!“ (in Produktion)

Neon Zombie, das Magazin für Phantastisches Kino und filmische Popkultur, präsentiert VIDEO-WAHNSINN! - Über den Untergang einer Kultur. Begleitbuch (Artbook) und Dokumentation (VHS/DVD/Blu-ray) in Produktion! Das Release ist für 2019 geplant.

"Video-Wahnsinn" ist ein Herzensprojekt, welches sich aus dem ursprünglichen reinen Artbook mit dem gleichnamigen Titel ergab. Die abendfüllende Dokumentation wird die deutsche Video-Historie beinhalten und zahlreiche Aspekte der Videotheken-Kultur umfassen.


Redaktionelle Arbeiten

Als freiberuflicher Journalist durfte ich bereits für zahlreiche unterschiedliche Publikationen Artikel, Reportagen oder Kolumnen verfassen. Hierunter fielen auch Titelstories, unter anderem für das Deadline-, Sleaze- als auch GEEK!-Magazin aus dem Panini-Verlag.

Den inhaltlichen Schwerpunkt stellte vor allem der Bereich Phantastisches Kino, somit die Genres Horror, Science-Fiction und Fantasy, dar. Dies geschah zu aktuellen Produktionen als auch Genreklassikern.

Bei Interesse an einer Zusammenarbeit kontaktieren sie mich bitte formlos direkt.


Tape Edition

Bei der Tape Edition handelt es sich um Klassiker des Phantastischen Kinos sowie Kultfilme des Actiongenres, die im exklusiven VHS-Gewand auf Blu-ray neu veröffentlicht werden. Die Edition wird über vierzig Titel umfassen. Wahrscheinlich sogar mehr. Für die Veröffentlichung wurde ein neues und patentiertes Case entwickelt, welches einmalig und nur in dieser Edition erhältlich sein wird. Ich durfte an der Entwicklung, Gestaltung und Konzeption beteiligt sein.

Einen Überblick über die Veröffentlichungen finden sie hier.


DVD- und Blu-ray-Veröffentlichungen

Neben der eigenen Filmedition namens „Unglaublich Phantastische Filme!“ konnte ich in der Vergangenheit mit zahlreichen renommierten Filmverleihern und -vertrieben, wie etwa Sony Pictures, Universal Pictures, Studiocanal, Ascot Elite, Nameless Media oder Birnenblatt, erfolgreich kooperieren und unterschiedliche Editionen und Veröffentlichungen zu populären Filmen maßgeblich mitgestalten oder gar produzieren. Auch war es möglich oftmals exklusive Mini-Ausgaben des Print-Magazins Neon Zombie als Booklet mit einzubinden.

Persönliches Highlight stellte die Veröffentlichung von "Tanz der Teufel" aus dem Hause Sony Pictures dar. Der Film konnte nach mehr als 30 Jahren Beschlagnahmung wieder freigegeben und im gesamten deutschsprachigen Raum in mehreren exklusiven Sonderauflagen vertrieben werden.

Einen Überblick über die Veröffentlichungen finden sie hier.


Multimedia-Projekt „Mein Schöningen“

Das unkommerzielle Multimedia-Projekt Mein Schöningen soll die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Stadt Schöningen (Niedersachsen) zusammenführen, sowohl on- als auch offline. Unterschiedliche Projekte, wie Informationstafel und Magazine, wurde im Rahmen des Projekts umgesetzt und mit der Online-Präsenz quasi vernetzt. Ein großer Wert wird auf die Aufarbeitung der Stadtgeschichte gelegt, die nicht nur Bürgerinnen und Bürgern einen modernen Einblick in die Vergangenheit geben soll, sondern auch allen Besucherinnen und Besuchern der Stadt. Das Projekt wird derzeit (Stand: Juli 2019) modernisiert und mit neuen Inhalten befüllt.

Das Multimedia-Projekt finden sie hier.


Richtlinie zur Faktenprüfung und Ethik

Als Publizist im Online- und Print-Bereich bin ich stets bemüht mich an den Pressekodex des Presserats zu halten, der folgende publizistische Grundsätze umfasst:

1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

2. Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

3. Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

4. Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

5. Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

6. Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

7. Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

8. Persönlichkeitsrechte
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.
Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

9. Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

10. Religion und Weltanschauung
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

12. Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

12.1 Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

13. Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

14. Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnten. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

15. Vergünstigungen
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

16. Rügenveröffentlichung
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.